In den kommenden Wochen werden zwei wichtige Rechtsvorschriften zum Recycling von Verpackungen und zu Kunststoffverpackungen im Vereinigten Königreich in Kraft treten: die UK Plastic Tax und Schottlands Deposit Return Scheme (DRS). Hinzu sollte in den nächsten Monaten das Gesetz zur Extended Producer Responsability (EPR) kommen, das kurz vor der Verabschiedung steht. Dabei handelt es sich um eine Verschärfung des Regulierungsrahmens, die für Hersteller, Händler und Verbraucher ganz konkrete Auswirkungen haben wird.
Zunächst einmal wird es eine Zentralisierung der Entsorgung recyclingfähiger Verpackungen geben, damit eine landesweit einheitliche Umsetzung sichergestellt werden kann. Ferner wird das bisherige Kennzeichnungssystem für Verpackungen, das häufig als zu komplex kritisiert wird, durch ein duales System ersetzt, das für die Verbraucher viel einfacher nachzuvollziehen ist. Dieses System unterscheidet recyclingfähige Verpackungen sowie Verpackungen, die sich nicht wiederverwenden lassen, („Recycle“ und „Do not recycle“).
Ab April werden dann Kunststoffverpackungen mit weniger als 30 % recyceltem Plastik mit 200 Pfund Sterling pro Tonne besteuert. Diese Situation wird sich ab 2023 noch verschärfen, wenn nämlich Hersteller, Händler und Onlineshops die gesamten Aufwendungen für die Entsorgung ihrer Verpackungen tragen müssen, wozu unter anderem die Kosten für die Einsammlung, das Recycling und die Wertstoffhöfe gehören.
Das Gesetz zur Extended Producer Responsibility dürfte die britischen Unternehmen etwa 2,7 Milliarden Pfund pro Jahr kosten. Diese Summe dürfte für Unternehmen, die die neuen Umweltbestimmungen nicht beachten, weitaus höher ausfallen und könnte ins Uferlose steigen, wenn auch kleinere Unternehmen zur Kasse gebeten werden (gegenwärtig sind nur Unternehmen mit einem Umsatz von über 2 Millionen Pfund betroffen).
Auch wenn die in Großbritannien beschlossenen Maßnahmen drastisch erscheinen mögen, so richten sie sich doch in Wirklichkeit nur nach den Bestimmungen, die in vielen europäischen Ländern und auf EU-Ebene längst gelten. In Frankreich hat die Regierung im Jahr 2019 den Nationalen Pakt zu Kunststoffverpackungen auf den Weg gebracht, der inzwischen von fast allen Händlern des Landes unterzeichnet worden ist. Dieser Pakt ist viel weitreichender als das britische Programm: Es ist vorgesehen, dass ab 2022 60 % der Kunststoffverpackungen recycelt werden und dass Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2025 zu 100 % „wieder verwendbar, recyclingfähig oder kompostierbar“ sind.
Auf europäischer Ebene gilt seit dem 1. Januar 2021, dass „ein nationaler Beitrag auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle“ abgeführt werden muss. Mit dieser Abgabe, die häufig als „Kunststoffsteuer“ bezeichnet wird, soll in erster Linie das Recycling gefördert werden. Sie dient aber auch als Finanzierungsinstrument für Umweltprogramme der Europäischen Union, die darauf abzielen, den Recyclinganteil schrittweise zu erhöhen: bis 2025 auf mindestens 55 %, bis 2030 auf mindestens 60 % und bis 2035 auf mindestens 65 %. Diesen Maßnahmen ist der Anstieg der Recyclingzahlen in der EU zu verdanken, wo im Jahr 2019 bereits 41 % der Kunststoffabfälle recycelt wurden (dies entspricht 14,1 Kilogramm pro Einwohner).
Aber ob nun in Großbritannien, in Frankreich oder in der Europäischen Union: Um den Grundanforderungen an die Recyclingfähigkeit zu genügen, werden sich in den kommenden Monaten und Jahren alle Akteure an der Erfassung und Verwaltung von Unmengen von Daten beteiligen müssen, um eine wirksame Umsetzung und Kontrolle sicherzustellen. Auf diese gewaltige Revolution müssen sich Händler, Hersteller und Behörden schon heute vorbereiten, damit gewährleistet werden kann, dass Verpackungen rückführbar sind und den Vorschriften genügen.
Das bedeutet, dass Unternehmen – wie schon jetzt im Vereinigten Königreich der Fall – künftig dafür verantwortlich sein werden, dass sie für die Kunststoffverpackungen ihrer Produkte Maßnahmen zur Einhaltung und Bewertung der neuen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit einführen. Dazu muss in Rekordzeit ein ganzes System für die Erhebung und Verarbeitung von Daten eingerichtet werden. Nur so ist es möglich, eine Erfassung der Ist-Situation vorzunehmen und Entwicklungen zu prognostizieren, um den jeweiligen regulatorischen Änderungen gerecht zu werden.
„Die Herausforderungen liegen klar auf der Hand: Die Vorschriften mit den neuen Auflagen gelten ab 2025, sozusagen ab morgen. Und darauf müssen wir uns vorbereiten. Denn ab diesem Datum müssen 100 % der Einwegverpackungen aus Kunststoff recycelt werden. Das sieht der 3R-Erlass‚Reduzieren (Réduire) – Wieder verwenden (Réutiliser) – Recyceln (Recycler)‘vor“, sagt Charlotte Le Coz, Produktmarketing Manager bei Trace One, einem Unternehmen, das sich auf die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Händlern spezialisiert hat, gegenüber der Fachzeitschrift LSA. Sie führt weiter aus: „Die Krux dabei sind die Daten: Sie müssen strukturiert und zuverlässig sein.“
Ähnlich wie andere Akteure dieser Branche auch entwickelt Trace One deshalb Softwarepakete, mit denen die standardisierte Datenerhebung verwaltet werden soll, „um unseren Kunden dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen im Bereich der Verpackungsoptimierung zu treffen“. Laut Charlotte Le Coz ist es anhand der Bewertungsmatrix von Trace One möglich, eine Erfassung der Ist-Situation vorzunehmen und die verbesserungsfähigen Punkte zu ermitteln, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu optimieren. „Um kundenspezifische Lösungen zu erarbeiten, speisen wir zudem das Absatzvolumen ein. Am Ende können wir unserem Kunden dann eine wahrhaft umfassende Analyse präsentieren“, erklärt sie abschließend.