Das Zulassungsverfahren beginnt, wenn ein Mitgliedstaat oder die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf Antrag der Kommission vorschlägt, einen Stoff als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) anzuerkennen. Wird der Stoff als besonders besorgniserregend eingestuft, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen, damit er später in das Zulassungsverzeichnis aufgenommen werden kann (REACH-Anhang XIV). Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste führt zu rechtlichen Verpflichtungen für die Unternehmen, die diese Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen herstellen, importieren oder verwenden.
Am 27. Juni 2024 hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC = Member State Committee) der ECHA die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste bestätigt und damit die Gesamtzahl der Einträge von 240 auf 241 erhöht
Traceone hat eine Regulierungsanalyse zu diesem Thema geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.
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