Beschränkungen sind ein Instrument zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor inakzeptablen Risiken, die von einigen Chemikalien ausgehen. Beschränkungen, die in Anhang XVII der Verordnung 1907/2006 (REACH) beschrieben sind, können die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes einschränken oder verbieten. Beschränkungen, denen ein Stoff möglicherweise unterliegt, müssen in Abschnitt 15 des SDB angegeben werden.
Am 29. Februar 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten für einen Vorschlag zur Beschränkung von Undecafluorhexansäure (= Perfluorhexansäure; engl. Perfluorohexanoic acid (PFHxA)), ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen gestimmt.
Nach dem vorläufigen Text würde die Beschränkung das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Undecafluorhexansäure, ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen in einer Konzentration von mindestens 25 ppb für die Summe von PFHxA und ihren Salzen oder 1000 ppb für die Summe von PFHxA-verwandten Stoffen, gemessen in homogenem Material, in verschiedenen Arten von Produkten, wie Textilien, Schuhen für die Allgemeinheit, Papier und allgemein in Gemischen für die Allgemeinheit, verbieten.
Der Entwurf sieht auch einige Ausnahmen vor, z. B. für Textilien, die als Bautextilien verwendet werden.
Traceone verfolgt die Entwicklung der rechtlichen Situation mit großer Aufmerksamkeit und wird Sie über alle diesbezüglichen Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.
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