EU - CLP-Verordnung wird aktualisiert: 22. ATP angenommen

EU - CLP-Verordnung wird aktualisiert: 22. ATP angenommen

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Geschrieben von: Trace One

Die 22. ATP: Status der Verordnung

Am 18. Januar 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf eines Vorschlags für die 22. ATP (Adaptation to the Technical Progress = Anpassung an den technischen Fortschritt), der einen Ausblick auf die künftigen Änderungen der Verordnung 1272/2008 gibt.

Weitere Neuigkeiten zur 22. ATP sind nun verfügbar, da am 19. Juni der 22. ATP-Text offiziell angenommen wurde.

Verabschiedeter Text der 22. ATP: Was ist neu?

Mit dem jetzt angenommenen Text der 22. ATP soll Tabelle 3 von Teil 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung durch die Einführung von 27 neuen harmonisierten Einstufungen, die Änderung von 16 bereits bestehenden Einträgen und die Streichung eines Eintrags (Index-Nr. 029-024-00-X) geändert werden.

Die 22. ATP: Wann tritt sie in Kraft?

Wie bei ATPs üblich, wird der angenommene Text nun einer zweimonatigen Prüfung unterzogen. Nach Ablauf des Prüfungszeitraums wird die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zwanzig Tage nach der Veröffentlichung wird die 22. ATP mit einer 18-monatigen Übergangsfrist in Kraft treten. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist (etwa im März 2026) wird die Umsetzung verbindlich.

Traceone verfolgt die Entwicklung der rechtlichen Situation mit großer Aufmerksamkeit und wird Sie über alle diesbezüglichen Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Klicken Sie auf diesen Link, um den a ngenommenen Text der 22. ATP zu lesen: