EU - Eine neue gefährliche Chemikalie in die Kandidatenliste der SVHC aufgenommen

EU - Eine neue gefährliche Chemikalie in die Kandidatenliste der SVHC aufgenommen

| Regulatory | GHS-Konformität | Environmental Health Safety
Geschrieben von: Trace One

ECHA-Kandidatenliste der SVHC

Das Zulassungsverfahren beginnt, wenn ein Mitgliedstaat oder die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf Ersuchen der Kommission einen Stoff zur Identifizierung als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) vorschlägt. Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass SVHC schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden, sofern technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen verfügbar sind. Dieses Identifizierungsverfahren umfasst eine 45-tägige Konsultationsphase. Sobald ein Stoff als SVHC identifiziert wurde, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe auf dieser Liste werden für eine eventuelle Aufnahme in die Zulassungsliste (Anhang XIV der REACH-Verordnung) in Betracht gezogen. Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste schafft rechtliche Verpflichtungen für die Unternehmen, die diese Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen herstellen, einführen oder verwenden.

Welcher Stoff wurde der Kandidatenliste hinzugefügt?

Am 7. November 2024 hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste bestätigt und damit die Gesamtzahl der Einträge von 241 auf 242 erhöht.

  • Triphenylphosphat (CAS-Nr. 115-86-6, EG-Nr. 204-112-2) aufgrund seiner endokrin wirkenden Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt)

Trace One hat eine regulatorische Analyse zu diesem Thema geplant und wird Sie auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen zur Kandidatenliste finden Sie unter diesen Links: