Am 3. März 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 2022/692, auch bekannt als die 18. ATP (Adaptation to the Technical Progress) zur Änderung der Verordnung 1272/2008 (die europäische Umsetzung des GHS-Standards).
Mit der 18. ATP wird Anhang VI der CLP-Verordnung aktualisiert, indem 39 harmonisierte Stoffeinträge hinzugefügt, ein Eintrag gestrichen und die Einstufung von 17 Stoffen, die bereits im Anhang enthalten sind, geändert werden.
Unter den Änderungen weisen wir besonders hin auf:
Die mit der 18. ATP vorgenommenen Änderungen an Anhang VI sind ab dem 1. Dezember 2023 verbindlich.
Das Update zur 18. ATP ist bereits verfügbar für die Trace One (bisher bekannt als Trace One) Suiten.
Den Wortlaut der Verordnung finden Sie unter dem folgenden Link: