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Europa - ECHA aktualisiert die Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien

Geschrieben von Trace One | 29.11.2024 09:04:53

Was ist neu?

Nach der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung 2023/707 zur Aktualisierung der CLP-Verordnung aktualisiert, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kürzlich die Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien aktualisiert, um neue Gefahrenklassen einzubeziehen. Mit dieser Aktualisierung werden detaillierte Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien für die neuen Gefahrenklassen eingeführt, die in die Teile 3 und 4 der CLP-Leitlinien aufgenommen wurden, insbesondere:

  • Teil 3.11 (Endokrine Disruption – menschliche Gesundheit)
  • Teil 4.2 (Endokrine Disruption – Umwelt)
  • Teil 4.3 (PBT/vPvB und PMT/vPvM)

Neue Gefahrenklassen: wann?

Die neuen Gefahrenklassen und Kennzeichnungsanforderungen, die durch die Verordnung 2023/707 eingeführt wurden, haben unterschiedliche Anwendungstermine für Stoffe und Gemische, insbesondere:

  • Stoffe können bis zum 1. Mai 2025 (oder bis zum 1. November 2026, sofern bereits auf dem Markt) ohne Berücksichtigung der Delegierten Verordnung 2023/707 eingestuft und gekennzeichnet werden.
  • Gemische können bis zum 1. Mai 2026 (oder bis zum 1. Mai 2028, sofern bereits auf dem Markt) ohne Berücksichtigung der Delegierten Verordnung 2023/707 eingestuft und gekennzeichnet werden.

Nach dem entsprechenden Anwendungstermin müssen Stoffe und Gemische gemäß der Delegierten Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.

Trace One verfolgt die Entwicklung der regulatorischen Situation genau und wird Sie über alle Neuigkeiten diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

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