Nach der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung 2023/707 zur Aktualisierung der CLP-Verordnung aktualisiert, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kürzlich die Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien aktualisiert, um neue Gefahrenklassen einzubeziehen. Mit dieser Aktualisierung werden detaillierte Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien für die neuen Gefahrenklassen eingeführt, die in die Teile 3 und 4 der CLP-Leitlinien aufgenommen wurden, insbesondere:
Die neuen Gefahrenklassen und Kennzeichnungsanforderungen, die durch die Verordnung 2023/707 eingeführt wurden, haben unterschiedliche Anwendungstermine für Stoffe und Gemische, insbesondere:
Nach dem entsprechenden Anwendungstermin müssen Stoffe und Gemische gemäß der Delegierten Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.
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