EHS Blog English

Europa - Fünf neue besonders besorgniserregende Stoffe wurden in die Kandidatenliste der SVHCs aufgenommen und ein bestehender Eintrag aktualisiert

Geschrieben von Trace One | 03.02.2025 08:39:50

Die Kandidatenliste

Das Zulassungsverfahren beginnt, wenn ein Mitgliedstaat oder die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf Ersuchen der Kommission einen Stoff zur Identifizierung als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) vorschlägt. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass SVHCs schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden, sofern technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen verfügbar sind. Dieses Identifizierungsverfahren umfasst eine 45-tägige Konsultationsphase. Sobald ein Stoff als besonders besorgniserregend eingestuft wurde, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe auf dieser Liste kommen für eine eventuelle Aufnahme in die Zulassungsliste (REACH-Anhang XIV) in Frage. Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste schafft rechtliche Verpflichtungen für die Unternehmen, die diese Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen herstellen, einführen oder verwenden.

Welche Stoffe?

Am 21. Januar 2025 bestätigte der Ausschuss der Mitgliedstaaten MSC (Member State Committee) der ECHA die Aufnahme von fünf Stoffen in die Kandidatenliste, wodurch sich die Gesamtzahl der Einträge von 242 auf 247 erhöht:

  • 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure (EG-Nr.: 701-118-1, CAS-Nr.: 2156592-54-8) aufgrund Reproduktionstoxizität (Artikel 57c)
  • O,O,O-triphenylphosphorthioat (EG-Nr.: 209-909-9, CAS-Nr.: 597-82-0) aufgrund seiner PBT-Eigenschaften (Artikel 57d)
  • Octamethyltrisiloxan (EG-Nr.: 203-497-4, CAS-Nr.: 107-51-7) aufgrund seiner vPvB-Eigenschaften (Artikel 57e)
  • Perfluamin (EG-Nr.: 206-420-2, CAS-Nr.: 338-83-0) aufgrund seiner vPvB-Eigenschaften (Artikel 57e)
  • Reaktionsmasse aus: Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenyl-Derivaten (EG-Nr.: 421-820-9, CAS-Nr.: 192268-65-8) aufgrund seiner PBT-Eigenschaften (Artikel 57d)

Außerdem wurde ein Eintrag für den Stoff Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear)phosphit aktualisiert. Dieser ersetzt den bestehenden Eintrag für Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear)phosphit mit ≥ 0,1 % w/w 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP). Der Eintrag soll verdeutlichen, dass der Stoff die Kriterien für die Identifizierung als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der Grundlage seiner eigenen Eigenschaften und separat auf der Grundlage, dass er ≥ 0,1 % 4-NP enthält, erfüllt.

Trace One hat eine regulatorische Analyse zu diesem Thema geplant und wird Sie auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen zur Kandidatenliste finden Sie unter diesen Links: