Europa: Verordnung 1223/2009 über kosmetische Mittel aktualisiert
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Geschrieben von:
Trace One
EU-Kosmetikverordnung aktualisiert
Am 14. März 2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung 2024/858 der Kommission über die Verwendung bestimmter Nanomaterialien zur Änderung der Verordnung 1223/2009 veröffentlicht. Nach Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zur Sicherheit der Verwendung in kosmetischen Mitteln wurde festgestellt, dass die Verwendung bestimmter Nanomaterialien eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen kann.
Verordnung 2024/858: Was ist neu?
Die folgenden 12 Nanomaterialien wurden in Anhang II der Verordnung 1223/2009 aufgenommen, wodurch die Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe sich erweitert um:
- Styrol-Acrylat-Copolymer (nano)
- Natriumstyrol-Acrylat-Copolymer (nano)
- Kupfer (nano)
- kolloidales Kupfer (nano)
- kolloidales Silber (nano)
- Gold (nano)
- kolloidales Gold (nano)
- Goldthioethylamin-Hyaluronsäure (nano)
- Acetylheptapeptid-9-Kolloidal-Gold (nano)
- Platin (nano)
- kolloidales Platin (nano)
- Acetyltetrapeptide-17-Kolloidal-Platin (nano).
Darüber hinaus wurden Verwendungsbeschränkungen für die Nanoform von Hydroxylapatit eingeführt.
Verordnung 2024/858: Ab wann?
Die Verordnung 2024/858 gilt ab dem 4. April 2024. Abgesehen davon gibt es für die verbindliche Anwendung folgende Übergangsfristen:
- Februar 2025 für neue Kosmetikprodukte
- November 2025 für schon auf dem Markt befindliche Kosmetikprodukte
Traceone hat eine regulatorische Analyse zu diesem Thema geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: