Am 14. März 2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung 2024/858 der Kommission über die Verwendung bestimmter Nanomaterialien zur Änderung der Verordnung 1223/2009 veröffentlicht. Nach Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zur Sicherheit der Verwendung in kosmetischen Mitteln wurde festgestellt, dass die Verwendung bestimmter Nanomaterialien eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen kann.
Die folgenden 12 Nanomaterialien wurden in Anhang II der Verordnung 1223/2009 aufgenommen, wodurch die Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe sich erweitert um:
Darüber hinaus wurden Verwendungsbeschränkungen für die Nanoform von Hydroxylapatit eingeführt.
Die Verordnung 2024/858 gilt ab dem 4. April 2024. Abgesehen davon gibt es für die verbindliche Anwendung folgende Übergangsfristen:
Traceone hat eine regulatorische Analyse zu diesem Thema geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: