Richtlinie (EU) 2024/869 zur Änderung der EU-Arbeitsplatzgrenzwerte

Richtlinie (EU) 2024/869 zur Änderung der EU-Arbeitsplatzgrenzwerte

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Geschrieben von: Trace One

Richtlinie 2024/869

Ein Jahr nach Veröffentlichung des Entwurfs wurde am 13. März 2024 die Richtlinie (EU) 2024/869 veröffentlicht, mit der die Grenzwerte (OELs) für Blei und seine anorganischen Verbindungen aktualisiert und erstmals OELs für Diisocyanate eingeführt werden.

Diese Richtlinie trat am 2. April 2024 in Kraft und wird ab 9. April 2026 verbindlich gelten.

Richtlinie 2024/869: Blei

Gemäß der Verordnung 1272/2008 (CLP) sind Blei und seine anorganischen Verbindungen wichtige fortpflanzungsgefährdende Stoffe am Arbeitsplatz. Daher haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beschlossen, neue biologische Grenzwerte und niedrigere OELs für diese Stoffe festzulegen.

Die neuen Grenzwerte für Blei und seine organischen Verbindungen liegen bei weniger als einem Viertel der derzeit geltenden Werte. Insbesondere der überarbeitete OEL, der ab dem 9. April 2026 verbindlich sein wird, wird auf 0,03 mg/m³ als zeitlich gewichteter 8-Stunden-Mittelwert (TWA) festgelegt.

Richtlinie 2024/869: Diisocyanate

Die Richtlinie (EU) 2024/869 bringt eine wesentliche Änderung mit sich, indem sie zum ersten Mal einen OEL-Wert von 6 μg NCO/m³ (gemessen als Gesamtheit der funktionellen Isocyanatgruppen NCO) und einen Kurzzeitgrenzwert von 12 μg NCO/m³ einführt, die für Diisocyanate ab dem 9. April 2026 verbindlich werden.

Für Diisocyanate wurde jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 festgelegt, während der ein OEL von 10 μg NCO/m³ mit einem zugehörigen Kurzzeitgrenzwert von 20 μg NCO/m³ gilt.

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